Sie als unsere treue Terminal-KundIn kennen viele der TeleCash-Vorteile.
Lassen Sie Ihre Bekannten von TeleCash profitieren.
Für jeden Abschluss eines Neuvertrages durch Ihre Empfehlung erhalten Sie Geld: Wenn Ihre FreundIn oder GeschäftspartnerIn neben einem Neuvertrag für ein Bezahlterminal auch ihren Kartenakzeptanzvertrag mit unsabschließt oder zu uns wechselt, dann erhalten Sie bis zu € 100 auf Ihr Konto überwiesen!
Empfehlen Sie uns bis 31.12.2021 an so viele FreundInnen, wie Sie möchten. Beachten Sie bitte die Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind alle First Data Austria KundInnen.
Als neue KundIn gilt, wer nicht bereits unsere KundIn ist oder dies in den letzten 12 Monaten war.
Als Terminalvertrag gilt ein Neuvertrag für ein oder mehrere Terminals.
Als Acquiringvertrag gilt ein Neuvertrag mit First Data für die Akzeptanz von Debit- und Kreditkarten.
1. Im Rahmen der Aktion „Kunden werben Kunden“ können Sie Neukundinnen und Neukunden für Terminal- und/oder Kartenakzeptanzverträge mit First Data Austria werben. Teilnahmeberechtigt sind Sie, wenn Sie selbst KundIn von First Data Austria sind. Als Neukundin oder Neukunde gilt, wer nicht bereits Kundin oder Kunde ist oder dies in den letzten 12 Monaten war. Als Terminalvertrag gilt ein Neuvertrag über Kauf oder Miete eines oder mehrerer Point-of-Sale (POS)-Terminals inkl. Netzservice, Hotline und ggf. Depotwartung mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten. Die Aktion„Kunden werben Kunden“ gilt befristet vom 01. 01. bis 31. 12. 2021.
2. Sofern Sie eine Neukundin oder ein Neukunde im Rahmen der Aktion „Kunden werben Kunden“ werben möchten, kann dies
3. Die Teilnahme setzt außerdem voraus, dass die Neukundin oder der Neukunde sich damit einverstanden erklärt hat, dass Sie ihre oder seine Daten zum Zweck des Vertragsabschlusses an uns übersenden und wir die Daten (selbst oder durch unsere Konzernunternehmen in der BRD) zum Zweck des Vertragsabschlusses verarbeiten und die Neukundin oder den Neukunden telefonisch und/oder per E-Mail kontaktieren dürfen. Wenn wir Sie dazu auffordern, sind Sie in der Lage, uns das Einverständnis der Neukundin oder des Neukunden nachzuweisen, sofern uns dieses nicht bereits vorliegt.
4. Die weitere Kontaktaufnahme mit der Neukundin oder dem Neukunden und sämtliche weiteren Schritte zum Vertragsabschluss überlassen Sie uns. Sie sind damit einverstanden, dass wir möglicherweise von der Kontaktaufnahme und vom Vertragsabschluss absehen, z.B. weil die Neukundin oder der Neukunde in der Vergangenheit bereits unsere Kundin oder Kunde war und wir das Vertragsverhältnis wegen offener Forderungen gekündigt haben, und dass wir Sie in einem solchen Fall leider nicht informieren können.
5. Für jede Neukundin oder jeden Neukunden, mit der wir einen Vertrag abschließen, erhalten Sie bis zu 100,- Euro brutto (50,- Euro für einen Terminalvertrag, 50,- Euro für einen Kartenakzeptanzvertrag). Dies gilt jedoch nur, wenn (a) die in den Ziffern 1. bis 4. genannten Voraussetzungen vorliegen, (b) der Vertrag mit der Neukundin oder dem Neukunden nicht innerhalb der beiden ersten Vertragsmonate wieder rückgängig gemacht oder gekündigt wird und (c) die NeukundIn ihre/seine Zahlungspflichten mindestens innerhalb der ersten beiden Vertragsmonate uns gegenüber erfüllt.
6. Liegen die in Ziffer 5. genannten Voraussetzungen vor, erfolgt die Auszahlung spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss auf Ihr bei uns hinterlegtes Konto für die Abrechnung Ihres Terminals bzw. ein anderes angegebenes Konto.